Mitglied werden

    Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Mitglied im Verein Trauernde Eltern & Kinder Rhein Main e.V.
    Ich / wir trete(n) dem Verein mit Wirkung vom

    als Mitglied bei.

    Angaben zur Person

    Weitere Person(en)

    Mitgliedsbeitrag

    Ich/wir beantrage(n) eine Einzel-Mitgliedschaft (für Einzelpersonen), Paar/Familien-Mitgliedschaft (für Paare, Familien und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) oder Förder-Mitgliedschaft.

    6 Euro / Monat
    10 Euro / Monat
    frei wählbar, ab 10 Euro / Monat


    Ich/wir erteile(n) dem Verein Trauernde Eltern & Kinder Rhein-Main e.V. bis auf Widerruf eine Einzugsermächtigung über den halbjährlich/jährlich fälligen Mitgliedsbetrag.

    zum 01.02 und 01.08.
    zum 01.02.

    Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins: DE18 ZZZ0000 036 0388. Als Mandatsreferenz wird die Mitgliedsnummer im Verein gewählt. Ich ermächtige den Verein Trauernde Eltern & Kinder Rhein-Main e.V., Mainz, Zahlungen wiederkehrend von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag am (01.02.), als Halbjahresbeitrag am (01.08.) jeden Jahres fällig, der anteilige Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres am (15.) des auf den Eintritt folgenden Monats.

    Datenschutzbestimmungen

    Mit meiner Unterschrift unter dieser Beitrittserklärung bin ich mit der satzungsgemäßen Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein gelöscht. 1) Mit der Angabe erklären Sie sich einverstanden, dass die angegebene E-Mail-Anschrift für aktuelle Informationen des Vereins Trauernde Eltern & Kinder Rhein-Main e.V. sowie die Zusendung der Einladung zur Mitgliederversammlung verwendet werden darf. 2) Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich begünstigt. Nach den geltenden Bestimmungen genügt bis zu einem Betrag von 300 Euro für die Finanzverwaltung der Kontoauszug/Zahlungsbeleg als Zuwendungsbestätigung. Die Satzung kann auf der Homepage des Vereins eingesehen werden oder wird auf Anfrage von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme zu, dass meine Angaben aus dem Formular zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Durch meine Beitrittserklärung erkenne ich die Satzung des Vereins an.